Gewerbeförderung

(laut Förderungsrichtlinien der Gemeinde, Stand 01.01.2018)

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Besitzer und Pächter von Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetrieben mit dem Standort im Gebiet der Marktgemeinde Timelkam, welche nicht von der Kommunalsteuer ganz oder teilweise befreit sind.

Was wird gefördert?

  • Investitionen zur Verbesserung und Erhaltung bestehender Betriebe, Investitionen für Betriebsneugründungen oder Investitionen, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie Sicherung der Nahversorgung
  • Mindestinvestitionssumme von € 7.000,00 netto
  • Für Leasing finanzierte Investitionen gilt: Leasingvorauszahlung (ausgenommen Depotzahlung) + (Leasingrate x Laufzeit) = Basis od. Investitionssumme
  • Investition darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegen

Wie wird gefördert?

  • Für Betriebsneugründungen: Ermäßigung der Kommunalsteuer um max. 50 % pA, auf eine Laufzeit von maximal 3 Jahren. Der genaue prozentuelle Förderschlüssel wird unter Berücksichtigung der Investitionskosten durch den Wirtschaftsausschuss festgelegt.
  • Für bestehende Betriebe: Ermäßigung der Kommunalsteuer um max. 25 % pA, auf eine Laufzeit von maximal 5 Jahren, gedeckelt mit einem Höchstbetrag von € 1.540,00 auf die gesamte Laufzeit.
  • Nicht kommunalsteuerpflichtige Unternehmen kann eine Förderung in Form einer Direktförderung. gedeckelt mit einem Höchstbetrag von € 770,00, gewährt werden.

Wo kann man ansuchen?

Schriftliches Ansuchen über ein Geldinstitut. Das Geldinstitut überprüft, ob die Förderungsrichtlinien erfüllt werden und übergibt das Ansuchen dem Marktgemeindeamt Timelkam. Formulare liegen bei den Geldinstituten und im Gemeindeamt (Meldeamt) auf oder können nachfolgend heruntergeladen werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Verwendungsnachweis (Kopien der Rechnungen über erfolgte Investitionen).
  • Bestätigung des Geldinstitutes über die Ausschöpfung aller sonstigen öffentlichen Bundes- oder Landesförderungen.

Downloads

Klicken Sie hier für den Download des Ansuchens um Gewerbeförderung:

  Antrag Gewerbeförderung

Weiters ist zusätzlich ein Verwendungsnachweis (Zusammenstellung über die Rechnungen) erforderlich den Sie hier downloaden können:

Verwendungsnachweis zum Antrag auf Förderung von Investitionen zur Verbesserung und Erhaltung von Handels- und Gewerbebetrieben in Timelkam 

Formulare