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(laut Förderungsrichtlinien der Gemeinde, Stand 01.01.2018)
Gefördert werden Besitzer und Pächter von Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Industriebetrieben mit dem Standort im Gebiet der Marktgemeinde Timelkam, welche nicht von der Kommunalsteuer ganz oder teilweise befreit sind.
Schriftliches Ansuchen über ein Geldinstitut. Das Geldinstitut überprüft, ob die Förderungsrichtlinien erfüllt werden und übergibt das Ansuchen dem Marktgemeindeamt Timelkam. Formulare liegen bei den Geldinstituten und im Gemeindeamt (Meldeamt) auf oder können nachfolgend heruntergeladen werden.
Klicken Sie hier für den Download des Ansuchens um Gewerbeförderung:
Antrag Gewerbeförderung
Weiters ist zusätzlich ein Verwendungsnachweis (Zusammenstellung über die Rechnungen) erforderlich den Sie hier downloaden können:
Verwendungsnachweis zum Antrag auf Förderung von Investitionen zur Verbesserung und Erhaltung von Handels- und Gewerbebetrieben in Timelkam