Wahlen/Volksbegehren

Die Europawahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl (auch im Ausland) abgeben.

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;

  • wenn sie Österreicher:in bzw. Unionsbürger:in mit Hauptwohnsitz in Österreich oder Auslandsösterreicher:in 
  • wenn sie am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind;
  • wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kundmachung_Ausschreibung_EU-Wahl_2024

Briefwahl

Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Nähere Informationen finden Sie hier.

Hier finden Sie den Link für die Onlinebeantragung der Wahlkarte.