Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Im Rahmen der Übungen des Bundesheeres kann die Mindestflughöhe 20m über dem Grund betragen. Diese Tiefflüge sind prinzipiell in unverbautem Gebiet bzw. unter Aussparung von dicht besiedeltem bzw. lärmsensiblen Gebieten und Flugplätzen vorgesehen.
Die Verwendung von Knall-, Markier-, Leucht- und Signalmunition ist vorgesehen!
Sammeln von Munition und Munitionsteilen ist gefährlich. NICHT BERÜHREN! Bitte Meldung an die nächste Polizeiinspektion erstatten.
Übungsdauer:
KW11 von 09.03. - 13.03.2026
KW12 von 16.03. – 20.03.2026
KW13 von 23.03. – 27.03.2026
KW14 von 30.03. – 03.04.2026 kein Flug /Übungsbetrieb
KW15 von 06.04. – 10.04.2026
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus untenstehenden Dokumenten.
Übungsanmeldung Informationen
Mitteilung Verwaltungsbehörden