Wienwoche, Schikurs und Projektwoche
Höhe der Förderung:
€ 30,00 bis € 100,00 pro Kind.
Je nach durchschnittlichem Pro-Kopf-Einkommen der Familie.
Voraussetzungen:
soziale Bedürftigkeit
Wo kann man ansuchen?
Formulare sind direkt in der Hauptschule bzw. im Meldeamt, sowie als Download erhältlich.
Abgabe des Ansuchens samt den erforderlichen Unterlagen in der Schule oder im Meldeamt.
Pro Schuljahr ist pro Kind nur eine Förderung möglich.
Erforderliche Unterlagen:
Einkommensnachweis
Bestätigung der Schule über
- die Höhe der Kosten
- die erfolgte Teilnahme an der Wienwoche, Schikurs bzw. Projektwoche mit Zeit- u. Ortangabe
- Einzahlungsnachweis
Klicken Sie hier um das erforderliche Ansuchen downloaden:
Ansuchen um Gemeindebeihilfe Schulveranstaltung
Schulveranstaltungshilfe des Landes OÖ
Mehrkindfamilien stoßen an ihre finanziellen Grenzen, wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr zusammenfallen, erläutert LHStv. die Beweggründe, warum das Land OÖ. diese Familienunterstützung eingeführt hat. Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst mindestens 8 Schulveranstaltungstage). Weitere Infos erhalten Sie hier!
Förderung Semesterticket für Studierende
Studierende an österreichischen Universitäten und Hochschulen erhalten von der Gemeinde Timelkam eine Förderung für Tickets
des öffentlichen Verkehrs, wenn der Hauptwohnsitz in Timelkam gemeldet ist.
Auch das neue Klima-Ticket/1-2-3 Ticket wird für Studierende gefördert.
Förderkriterien:
- Förderhöhe
Die Gemeinde Timelkam übernimmt € 100,00 für das Semesterticket am Studien- / Hochschulort innerhalb Österreichs. - Förderzeitraum
Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten / abgelaufen Semesters ist nicht möglich. - Hauptwohnsitz
Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Timelkam haben. Der Hauptwohnsitz muss zum 31. Oktober des Jahres in Timelkam sein und für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht sein. - Förderdauer
Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden. - Nachweise
Dem Förderansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets. Die Förderung ist grundsätzlich an die Familienbeihilfe gebunden. Bei Studierenden, die aufgrund vorhergehender Berufstätigkeit keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben, ist ein entsprechender Nachweis über den Studienerfolg zu erbringen.
Download:
Förderung Semesterticket für Studierende
Der Förderantrag ist beim Gemeindeamt einzubringen.