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Als Grundlage für die Bemessung der Landwirtschaftsförderung wird die Arbeitszeiterhebung und die Tierliste mit Stichtag 1.1. des jeweiligen Jahres herangezogen. Der Antrag ist bis spätestens 31.3. des jeweiligen Jahres beim Gemeindeamt einzubringen.
Richtlinien zur Förderung von Landwirtschaftsbetrieben
Klicken Sie hier für den Download des Ansuchens um Landwirtschaftsförderung:
Antrag auf Landwirtschaftsförderung