Landwirtschaftsförderung

Wer wird gefördert?

  • Landwirtschaftsbetriebe, die am ÖPUL-Programm des Bundes teilnehmen 
  • und ihre Flächen / Viehbestände im Gemeindegebiet Timelkam haben

Als Grundlage für die Bemessung der Landwirtschaftsförderung wird die Arbeitszeiterhebung und die Tierliste mit Stichtag 1.1. des jeweiligen Jahres herangezogen. Der Antrag ist bis spätestens 31.3. des jeweiligen Jahres beim Gemeindeamt einzubringen.

Richtlinien zur Förderung von Landwirtschaftsbetrieben

Download:

Klicken Sie hier für den Download des Ansuchens um Landwirtschaftsförderung:

Antrag auf Landwirtschaftsförderung


Formulare